Audio Basics
Die Exporte sind exakt nach den jeweils gültigen Tech Specs für Broadcast Master oder Archive Master auszurichten. Folgende Informationen sind im Allgemeinen für die Anlieferung von Audioinhalten zu berücksichtigen.
Vor der Ausstrahlung wird jede Tonmischung durch die Quality Control von RTL Technology geprüft. Dabei wird nicht nur die Einhaltung der Lautheitsvorgaben überprüft, sondern auch das Verhältnis zwischen Sprache, Musik und Effekten beurteilt.
Tonmischungen dürfen keine Mutes, Testtöne oder plötzliche Stummschaltungen enthalten. Sollte es aus redaktionellen Gründen zu gezielten Stummschaltungen kommen – etwa zum Entfernen jugendgefährdender Inhalte – müssen diese eindeutig dokumentiert sein. Bei Mehrkanalmischungen ist außerdem sicherzustellen, dass der Downmix stereokompatibel ist und auf allen Geräten korrekt wiedergegeben wird.
Die Ausstrahlung von Programminhalten erfolgt nach dem Lautheitsstandard EBU R128. Alle angelieferten Produktionen müssen entsprechend lautheitsnormiert sein. Ziel ist eine einheitliche und für den Zuschauer angenehme Lautheitswahrnehmung über das gesamte Programm hinweg.
Die durchschnittliche Programmlautheit, also die sogenannte Integrated Loudness, muss bei −23 LUFS liegen. Die Messtolleranz der QC-Gerätschaften führt zu einer erlaubten Abweichung des Ergebnisses von ±0,2 LU. Gleichzeitig darf der digitale Spitzenpegel (True Peak) den Wert von −1 dBTP nicht überschreiten. Um eine ausgeglichene Dynamik zu gewährleisten, sollte die Loudness Range (LRA) 20 LU möglichst nicht überschreiten.
Neben diesen messbaren Parametern ist auf eine ausgewogene Mischung zu achten. Der gesamte Tonmix sollte natürlich klingen und keine unangenehmen Lautheitssprünge enthalten. Besonders beim Übergang zwischen Programmteilen oder beim Einsatz von Musik, Effekten und Sprache ist auf Konsistenz zu achten. Programmbeginn und -ende darf nicht überdurchschnittlich laut sein, auch Indikative und Jingles müssen in einem angemessenen Pegel vorliegen.
Dialoge spielen eine zentrale Rolle und müssen bei üblicher Abhörlautstärke stets klar verständlich bleiben – unabhängig davon, ob es sich um eine Mono-, Stereo- oder 5.1-Produktion handelt. Musik und Hintergrundgeräusche dürfen die Sprachverständlichkeit nicht beeinträchtigen, da gerade in diesem Bereich häufig Zuschauerbeschwerden entstehen.
Für das Sendematerial ist auf Spur 1 und 2 grundsätzlich die deutsche Sendefassung in Stereo zu liefern. Nicht belegte Spuren müssen stumm geschaltet sein (AES-0). Alle Tonspuren müssen zum Bild synchron sein – Formatunabhängigkeit wird dabei vorausgesetzt.
Bei 5.1-Mischungen gilt das standardisierte Kanalbelegungsschema:
L – R – C – LFE – Ls – Rs (entsprechend den Spuren 3 bis 8). Die genaue Belegung aller Tonspuren muss in den Begleitinformationen eindeutig aufgeführt sein. Abweichungen von der Standardbelegung sind nur nach vorheriger Absprache mit RTL zulässig.
Die genaue Belegung der einzelnen Tonspuren ist den Deliveries zu entnehmen und variiert je nach vereinbartem Lieferparket und Bildqualität.